Rechtsanwaltskanzlei Geiger
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Arbeitsrecht und Sozialrecht in Kiel
Seit 2005 bin ich Kiel als niedergelassener Rechtsanwalt tätig; im selben Jahr habe ich auch einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert. Neben dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht bildet das Sozialrecht ein weiteres Beschäftigungsfeld. Ich bin Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und fungiere als Honorardozent für die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) in Kiel. Meine Prinzipien sind Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität. Das bedeutet für Sie, dass ich ausschließlich Ihre Interessen vertrete und verfolge; zudem können Sie sich auf meine juristischen Qualifikationen und meine Diskretion verlassen.
Kompetente Rechtsberatung und Durchsetzung von Ansprüchen
Im Arbeitsrecht berate ich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Einige meiner Themenschwerpunkte sind Arbeitsverträge, Gehaltsansprüche, Abmahnungen, Kündigungsschutz, Abfindungen, Arbeitszeugnisse und Betriebsverfassungsrecht. Im Bereich des Sozialrechts verhelfe ich meinen Mandanten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Krankenkassen und Behörden. Neben dem Krankenkassenrecht gehören Arbeitsunfälle zu meinen Spezialgebieten, wobei mir meine frühere Tätigkeit bei einer Berufsgenossenschaft zugutekommt. Darüber hinaus befasse ich mich mit dem Versicherungsrecht und rechtlichen Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern.