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von 11880.com am 10.04.2020
Die Buchhalterin des Pflegeheims hat durch Ihre chaotische Arbeitsweise und Nichtzustellung von Gutschriften über ein halbes Jahr meinen Betreuer, zwei Rechts...anwälte und das zuständige Amtsgericht beschäftigt. Während des laufenden Verfahrens hat sie dem Gericht dann die fehlenden Gutschriften zugestellt. Meine Klage wurde daraufhin zurückgezogen, da es keinen Streitwert mehr gab. Eine Entschuldigung oder Schadenersatz gibt es nicht. Die Kosten für meinen Rechtsanwalt und das Gericht zahle ich als Sozialhilfeempfängerin von meinem sehr geringen Taschengeld. Der Rechtsanwalt des Pflegeheims hat mir wegen Vertrauensverlust die Beendigung des Vertragsverhältnisses nahegelegt. Der total überteuerte Heimplatz könnte halb so teuer sein, wenn die Geschäftsführung dazu übergehen würde, sich um Probleme, die ihre Mitarbeiter verursachen auch selbst zu kümmern. Stattdessen hetzt die Geschäftsführung ihren Rechtsanwalt unter Vorspielung falscher Tatsachen gegen ihre Bewohner und deren Betreuer. Die Pflegeheimkette „MK-Kliniken AG“ hat sicherlich nicht umsonst einen schlechten Ruf, dieses Heim ist keinesfalls zu empfehlen.
Mit dem Wechsel des Eigentümers ist es nun aber noch schlimmer geworden, z.B. gibt es zurzeit nicht einmal einen Pflegedienstleiter, auch die Betreuung wird systematisch zurückgefahren. Was kontinuierlich steigt sind aber die Kosten. Es kommt aber noch schlimmer:
Im Januar 2017 hat die Buchhaltung eine Rechnung falsch gelegt. Die Gesamtsumme stimmte zwar, jedoch die Aufteilung der Rechnung zwischen mir und dem Sozialamt war falsch. Über ein Jahr lang hatte das Heim trotz Aufforderung die Rechnung nicht korrigiert, die Zahlungen zwischen mir, dem Pflegeheim und dem Sozialamt waren nicht ausgeglichen, sondern meinerseits bereits überzahlt.
Plötzlich, nach dem Eigentümerwechsel im November 2017 fingen die Anwälte dieses Heimes damit an, einen Mahn- und anschließend einen Vollstreckungsbescheid an meinen Betreuer zu schicken. Diesen hat mein Betreuer natürlich widersprochen, da die Rechnung vom Januar 17 beglichen war. Im Februar 2018 erhielt mein Betreuer dann eine neue Rechnung für den Februar 2017 es wurden 106,93 € zwischen mir und dem Sozialamt umverteilt. Umzuverteilen waren aber nur 49,36 €, mehr an Rente stand auf meiner Seite gar nicht zur Verfügung. Mein Sohn und Betreuer hat, um des lieben Friedens willen, 49,36 € an das Heim nachgezahlt obwohl das Pflegeheim mit dieser Abrechnungsdifferenz überhaupt nichts zu tun hat. An das Sozialamt abgeführt hat das Heim den Betrag jedoch nicht.
Mit der geänderten Rechnung hat das Heim noch am Tag der Rechnungslegung Klage gegen mich eingereicht und 106,93 € plus Mahnbescheidkosten von mir gefordert. Das Heim hat mit wohlwollender Hilfe eines Amtsgerichtes und des vom Amtsgericht für mich bestellten Rechtsanwaltes das Verfahren auch gewonnen, es wurde nicht einmal geprüft, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht. Sogar der Mahnbescheid ohne zugehörige Rechnung wurde bestätigt. Nun muss ich von meinen 100 € Taschengeld nochmals 326,48 € (106 € plus Gerichtskosten) nachzahlen.
Das Heim hat mir 326,48 € des vom Sozialamt gezahlten Taschengeldes gestohlen. Das gesetzlich garantierte Taschengeld ist unantastbar. Das Pflegeheim interessiert dies aber nicht.
Das dort in der Pflege beschäftigte Personal arbeitet allerdings bis an die Grenzen des überhaupt noch machbaren und versucht, den Betrieb so gut wie möglich aufrecht zu erhalten. Vielen, vielen Dank dafür.
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