Rechtsanwalt Klaus Hintze
Rechtsanwalt Klaus Hintze
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Zeitlicher Verlauf
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = Sehr gutEintrag bewerten
Einfach und bequem:Bewerten Sie diesen Eintrag auf 3 Portalen.
Bewertungsübersicht
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegebenenfalls weitere Bewertungen zu dieser Firma im Internet vorhanden sind, die aufgrund von falschen Verknüpfungen oder aufgrund einer Datendivergenz nicht entsprechend eingebunden werden konnten. Ergänzende Bewertungen oder abweichende Daten können Sie hier per E-Mail an uns melden. Wir prüfen und korrigieren diese falls erforderlich zeitnah. Die Daten werden von uns in der Regel mindestens einmal pro Monat nach technischer Verfügbarkeit aktualisiert. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
Verteilung nach Sternen
Zeitlicher Verlauf
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = Sehr gut
Die für diesen Eintrag gezeigten Bewertungen und Erfahrungsberichte haben wir für Sie in einem vom TÜV Nord zertifizierten Prozess aus den unterschiedlichen Bewertungsportalen zusammengetragen.
Mehr Informationen
Mehr Informationen zu Rechtsanwalt Klaus Hintze
Zur meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört gehören als Kerngebiete die rechtlichen Probleme rund um die Miete von Wohnungen und Gewerberäumen sowie die oft recht komplizierten „Spielregeln“ für die Rechte, aber auch Pflichten der Wohnungseigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Verwalters untereinander und gegenüber Außenstehenden.
Dem Wohnungseigentumsrecht gilt daher mein ganz besonderes Interesse mit dem Ziel, zum einen Eigentümergemeinschaften und ihren Verwalter zu betreuen, zum anderen aber gerade auch dem nach dem Wohnungskauf noch wenig erfahrenen Wohnungseigentümer verständlich die grundlegenden Rechte als Eigentümer zu erläutern.
Zum Fachgebiet des Immobilienrechts gehört weiter beim Kauf oder der Miete von Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen das Maklerrecht. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob der Makler zu recht eine Provision bzw. Courtage für seine Tätigkeit verlangen kann.
Als besonderen Schwerpunkt berate ich zudem zu Fragen des Grundstückrechts, insbesondere bei Kaufverträgen und über Rechte und Pflichten an Grundstücken, das sind insbesondere die Grunddienstbarkeit, die Reallast, der Nießbrauch und Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken.
Stets biete ich zunächst eine Erstberatung an, zu der ein eingehendes Gespräch in meinem Büro mit einer nachfolgenden schriftlichen Zusammenfassung und Empfehlung gehört. Denn oft genügt dies bereits zur Lösung des rechtlichen Anliegens und schafft die Möglichkeit, ggf. zunächst selbst Rechte zu verteidigen oder Ansprüche durchzusetzen.
Bewertungen:
Machen Sie sich selbst ein Bild auf dem Branchenportal Anwalt.de