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von unser Rechtsanwalts Fachportal am 15.11.2012
Hallo, ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit Hr. Wolff gemacht, wie konnte eine qualifizierte Anwalt mir die Schuld geben, da ich meine Küche nicht aufgeräumt... hatte, Es ging dabei um eine angebliche Messerbedrohung. Als die Polizei (aus Wiesbadener Straße in Bad Cannstatt) ohne Durchsuchungsbefehl bei mir daheim gewesen ist, haben sie festgestellt (wow!), dass ich einen Küchenmesser in der Küche habe, damit sind sie dann rausgegangen und ihn vermutlich dem Kläger (mein Nachbar) gezeigt?.
Ich frage nun den Hr. Wolff, wo gehören normalerweise Messer hin? Und ist Ihre Küche nach jeder Mahlzeit gleich sauber und aufgeräumt? Vielleicht liegen bei Ihnen Messer im Schlafzimmer! Auch das Verhalten der Polizei, wie ich oben geschildert habe, habe ich bis jetzt nicht verstanden.
Den Anwalt habe ich ausgesucht, da ich unschuldig war und bin. Im Gegenteil, Hr. Wolff meinte wie ich erwähnt habe dass ich keine Chance vor Gericht habe und ich soll einfach die Strafe zahlen, und das, obwohl der Kläger keine Zeugen hatte.
Der Vorfall fand übrigens vor meiner Wohnungstür statt (oder besser gesagt ich habe nicht mal den Eingang meiner Wohnung verlassen), der Kläger kam gegen 21 Uhr zu mir in der Etage wo ich wohne und klingelte an meiner Wohnungstür, um mir zu belehren dass ich keine Kehrwoche gemacht habe. Zuerst war meine Ex-Frau dran, dann kam ich dazu, meine Ex-Frau hat sich ins Wohnzimmer zurückgezogen, um ihre Lieblingsserie zu verfolgen. Daraufhin habe ich ihn höflich gebeten, dass wir keine Lust auf solche Diskussionen haben und in die Zukunft soll er das Klingen an meiner Tür lassen, und habe dann meine Wohnungstür zugemacht. Zur Info der Kläger wohnt erst seit etwa einem Jahr im Haus und wir wohnen dagegen länger als 6 Jahren und bis zu diesem Zeitpunkt hat sich keine von unserem Nachbarn über uns beschwert.
Nach etwa einer halben Stunde meldete sich die Polizei bei mir und stürmten unsere Wohnung so, als wir Terroristen sind. Es waren insgesamt 3 Polizisten dabei, zwei davon haben sehr gut gelernt wie sie mich in meiner Wohnung einschüchtern, erst als ich sie mit einem Anwalt bedroht habe, dann war ruhe.
Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass ich einen derartigen Polizeieinsatz gegen friedliche Bürger bislang nur durch Berichte aus China und anderen Diktaturen kannte. Schade! Und das geschieht in einem Land, das ab und zu versucht, andere Länder über die Demokratie zu belehren.
Ich fühle mich von Hr. Wolff einfach abgezockt. Er hat seine Vertragspflichten nicht erfüllt (für Laien erkennbar).
Hier für Sie was zum Lernen Herr Wolff:
Eine Hausdurchsuchung (§§ 102 ff. StPO) soll der Festnahme von verdächtigen Personen und/ oder der Beschlagnahme von Beweismitteln (§§ 94 ff. StPO) dienen. Bei der Durchsuchung handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff (Art. 13 Grundgesetz:
?Unverletzlichkeit der Wohnung?). Nach dem Gesetz darf ein solcher Eingriff nur durch den Richter und nur ausnahmsweise - wenn nämlich ?Gefahr im Verzug? vorliegt - auch durch Staatsanwaltschaft oder Polizei angeordnet werden. Von der Durchsuchung ist das Betretungsrecht zu unterscheiden.
Hier stellen sich die Fragen:
Darf die Polizei in diesem Fall meine Wohnung durchsuchen?
Darf die Polizei den Küchenmesser aus der Küche holen und sie damit die Wohnung verlassen und dann sie ihn wieder in der Küche legen?
Wie war meine Beziehung zu dem Kläger vor dem Vorfall?
Ist die Aussage der Kläger nachvollziehbar und glaubhaft bezogen?
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