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von 11880.com am 28.12.2020
Bewerten kann ich nur die Leistungen des Anwalts Oelbermann in Bergisch Gladbach. Sehr unprofessionell und unseriös. Kanzlei befindet sich in einem Marklerbüro...oder Immobilienbüro und wirkt wenig kompetent. Leider habe ich meinem ersten Eindruck nicht gefolgt und musste daher sehr unangenehme Erfahrungen sammeln mit dieser Art Anwalt. Ich kann nur darauf hinweisen, sich grundsätzlich alles schriftlich vorlegen zu lassen und gerade hinsichtlich Abrechnungen,Berechnungen darauf zu achten, dass dieses auch schritlich durch den Anwalt angezeigt wird, sonst sind böse Überraschungen kein Wunder. Auf Kostenberechnungen und deren Zusammensetzung wird bei einem Erstgespräch anscheinen nicht hingewiesen, so das der Mandant je nach Beauftragung, so manche Dinge besser nicht in Schreiben an die Gegenseite aufgenommen hätte die nachher nur für die Abrechnung des Anwalts ein grinsen ins Gesicht bringen. Zum Glück gib es Anwaltskollegen in greifbarer Nähe die schon im Erstgespräch alle Zweifel durch schriftliche Aufklärung vorlegen, die klar und eindeutig sind. Ein Anwalt der heutzutage soetwas nicht macht ist auch kein Anwalt des Mandaten, sondern nur sein eigener Anwalt seines Profits...
Ergänzend zur Antwort des Anwalts, kann ich nur vortragen dass ich selbstverständlich keine Forderungen akzeptiere, die derart zustande gekommen sind und der Rechtsweg manchmal eben unumgänglich ist... Ferner leitet sich die Antwort des Anwalt letztendlich nur von dem bereits oben benannten Tatsachen ab, dass es selbsterklärend ist, bei einem solchen schlechten Bewertungsinhalt davon auszugehen ist, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung besteht , bzw. anzunehmen ist. Auch Unterlassungsverfügungen für diesen Eintrag werden wir zwangsläufig gerichtlich klären... weil ich überzeugt bin, dass Erfahrungs- und Tatsachenbeschreibung andere Mitbürger vor sehr teuren Fehlern, schützt.
Fazit: Ich werde wohl notgedrungen die Forderung in H.v. ca.3.600 € für eine ca.50 minütige Beratungsstunde mit anschließenden Schreiben an die Gegenseite, dass ich zu über 95% dem Anwalt vorgeschrieben habe und dieser auch vollständig übernommen hat, zahlen müssen. Laut Gericht habe ich den Mandaten bogen unterschrieben und damit unweigerlich zugestimmt, dass der Anwalt nach Gegenstandwert abrechnen darf, obwohl ich dies ausdrücklich abgelehnt hatte und diesen deshalb auch unter anderem wegen fehlender Aufklärung das Mandat entzogen hatte. Es spiel also grundsätzlich keine Rolle ob und in wie weit im Rahmen eines Beratungsgesprächs tatsächlich aufgeklärt oder verabredet wird, am Ende zählt nur das was der Anwalt durch den Gesetzgeber eingeräumt, bekommen hat. Man trug vor, dass ein Arzt ja auch nicht seine Abrechnungen vorlege und man schon wisse dass dieser Gebühren hat sobald man Ihn in Anspruch nimmt... nur dass dieser nichts berechnen darf, was tatsächlich nicht ausgeführt wurde!
Anscheinend ist die reine Daseinsberechtigung eines Anwalts ausreichend dafür, unverhältnismäßige und unangemessene Forderungen ohne deren tatsächlichen und sinnhaften Umsetzung gerecht zu werden, vorlegen zu dürfen...
Gekrönt wird alles mit dem Versuch, mir für einen Nachlass von 600€ die negative Bewertung abkaufen zu wollen, die überhaupt nicht Gegenstand der Verhandlung war, aber von der Gegenseite dort vorgetragen wurde.
Ist es moralisch Fragwürdig, wenn jemanden bewusst ist für eine nicht ordnungsgemäße und vollständig durchgeführte Tätigkeit Geld zu verlangen nur weil der Gesetzgeber dieses einer Berufsgruppe einräumt? Die Antwort hat sich ja dann erledigt...
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