Annemarie Menrath Steuerberaterin
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Ihre Steuerberaterkanzlei in Passau mit dem Fokus auf Unternehmungsnachfolge
Erbschaften und Schenkungen können mit bis zu 50 % Erbschafts- und Schenkungssteuerbeiträgen belastet werden. Die optimale Wahl der gesetzlichen Möglichkeiten in der Vermögensnachfolge gewährleistet, dass ein relativ hoher Anteil an die Erben oder Nachfolger übergeben wird. Mit der Zusatzqualifikation als Fachberaterin für Unternehmungsnachfolge stehe ich Ihnen als Steuerberaterin in Passau bei allen Fragen zu diesem komplexen Themenbereich zur Seite. Laufende Fortbildungen sichern einen hohen Qualitätsanspruch. Das oberste Ziel ist, Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen zu unterstützen.
Lassen Sie sich in Ihren Steuerangelegenheiten kompetent beraten
Für die Unternehmungsnachfolge ist eine frühzeitige Planung entscheidend, eine vollständige Übergabe mit juristisch einwandfreier und steueroptimierter Gestaltung bedarf in der Regel fünf bis acht Jahre. Im Rahmen der Erbschaftssteuerberatung werden Ihnen Möglichkeiten zur Reduzierung des Steueraufkommens aufgezeigt und Unterstützung bei den Formalitäten sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Finanzbehörden angeboten. Bei einem wertvollen Nachlass oder wenn entferntere bzw. nicht verwandte Personen begünstigt werden sollen, lohnt sich auch eine vorweggenommene Erbfolge, um die vorhandenen Freibeträge bei der Schenkungssteuer sinnvoll zu nutzen.