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von 11880.com am 29.05.2024
Unzumutbare Kundenkommunikation und inakzeptables Verhalten eines Bankberaters
Nach reiflicher Überlegung habe ich beschlossen, mein Geschäftskonto in dieser... Filiale zu schließen und meine geschäftlichen Transaktionen künftig bei einer anderen Institution zu tätigen. Der ausschlaggebende Grund hierfür war ein Anruf von einem ausgesprochen unfreundlichen Bankberater, dessen Verhalten sowohl inakzeptabel als auch grundlos war.
In meiner beruflichen Praxis arbeite ich regelmäßig mit Barmitteln und tätige monatliche Bareinzahlungen, die stets ein konstantes Muster aufweisen. Trotzdem wurde ich vom Bankberater durch seine Fragestellungen in einer Weise behandelt, die mein Geschäftsgebaren kriminalisierte. Im weiteren Verlauf des Gesprächs drohte er sogar mit der möglichen Auflösung meines Kontos, nachdem ich meinen Unmut über seinen Anruf geäußert hatte. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Angaben auf der Website der Bank, laut denen bei Firmenkunden normalerweise kein Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen erforderlich ist, es sei denn, das Einzahlungsverhalten weicht signifikant ab.
Besonders hervorzuheben ist, dass dieses Konto ausschließlich zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Finanzamt genutzt wird. Mein Einzahlungsverhalten entspricht vollständig den Richtlinien der Bank. Daher war der Anruf des Bankberaters nicht nur unverständlich, sondern auch unnötig belästigend. Ein einfaches Zusenden eines Formulars für den Herkunftsnachweis hätte vollkommen ausgereicht. Stattdessen fühlte ich mich durch den Anruf beleidigt und in einer Weise belästigt, die den Eindruck erweckte, ich würde kriminelle Aktivitäten verfolgen.
Als ich während des Telefonats meinen Unmut über sein Verhalten äußerte, reagierte der Bankberater empört und behauptete, meine Äußerungen seien „unter der Gürtellinie“. Zu keinem Zeitpunkt beleidigte ich ihn; ich verteidigte lediglich sachlich meinen Standpunkt.
In Deutschland wird immer wieder von Kündigungen der Bankkonten bei politisch unliebsamen Personen berichtet. Da ich eine öffentliche Figur bin und oft als politisch inkorrekt wahrgenommen werde, stellt sich mir die Frage, ob dieser Anruf auch politisch motiviert war.
Diese Vorgehensweise widerspricht nicht nur den internen Richtlinien der Bank, sondern auch den Prinzipien des Bankvertragsrechts und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die gemäß § 305 BGB Fairness und Transparenz fordern.
Ein solch unverhältnismäßiges und unangemessenes Verhalten eines Bankmitarbeiters ist völlig inakzeptabel und hat mich in meiner gesamten Geschäftslaufbahn noch nie in dieser Form belastet. Es ist bedauerlich, dass die Bank es versäumt hat, ihren eigenen Richtlinien und den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.
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