Derzeit liegen keine detaillierten Informationen zu diesem Portal vor.
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = mangelhaft
0
1
2
3
4
5
Branchendurchschnitt = befriedigend
Eintrag bewerten
Einfach und bequem: Bewerten Sie diesen Eintrag auf einem Portal.
Bewertungsübersicht
Die in der nachfolgend aufgeführten Bewertungsübersicht angezeigten Bewertungsquellen bilden die Grundlage für unsere Empfehlungsrate.Mehr anzeigen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegebenenfalls weitere Bewertungen zu dieser Firma im Internet vorhanden sind, die aufgrund von falschen Verknüpfungen oder aufgrund einer Datendivergenz nicht entsprechend eingebunden werden konnten. Ergänzende Bewertungen oder abweichende Daten können Sie hier per E-Mail an uns melden. Wir prüfen und korrigieren diese falls erforderlich zeitnah.
Die Daten werden von uns in der Regel mindestens einmal pro Monat nach technischer Verfügbarkeit aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs.
11880.com
1 von 5
aus einer Bewertung(1)
Verteilung nach Sternen
5
0%
4
0%
3
0%
2
0%
1
100%
Zeitlicher Verlauf
in den letzten
3 Monaten
0
0
0
6 Monaten
0
0
0
12 Monaten
0
0
0
Derzeit liegen keine detaillierten Informationen zu diesem Portal vor.
Branchenvergleich
Dieser Eintrag = mangelhaft
0
1
2
3
4
5
Branchendurchschnitt = befriedigend
von 11880.com am 17.03.2020
Am 22.6.2018 wurde die Rechtsanwältin Frau Sabrina J. Thewes mit Beschluss des AG Köln zur rechtlichen Betreuerin des Herrn Guido Lux ernannt, der seit dem 1.9....2016 im Mietshaus der 90-jährigen Vermieterin Brigitte Baum (Eichholzer Straße 79 in 50389 Wesseling) wohnte. Sie ist u.a. zur Regelung der Wohnungsangelegenheiten, der postalischen Angelegenheiten, der Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern gemäß §§ 1896,1897, 1901 ff. BGB verpflichtet.
Die Mietzahlungen wurden im Juli 2018 kommentarlos eingestellt. Weitere Kosten der notwendigen Wohnungsreparatur und die Nebenkostenabrechnungen des Zeitraumes 1.1.2017 bis 31.12.2018 stehen aus. Die rechtliche Betreuerin wälzte die Beauftragung der Handwerker etc. und die ausstehenden Kosten für die Wohnungsreparatur und die Wohnungseinrichtung (für die Böden, Wände, Heizkörper, Fenster und Einrichtungsgegenstände) auf die 90-jährige Vermieterin ab. Sie verzichtete auf Kostenvoranschläge. Die Wiederherstellung war größten Teils nicht mehr möglich, dennoch wurde die vorgeschriebene Kostenübernahme von dem Sozialamt mit Schreiben vom 20.11.2018 abgelehnt, als unnötige Schönheitsreparaturen bezeichnet und auf den Vermieter, sowie die Haftpflichtversicherung der rechtlichen Betreuerin Rechtsanwältin Frau Sabrina J. Thewes abgewälzt, obschon zahlreiche Fotos vorlagen, die den Zustand der Wohnung (Böden, Wände, Mobiliar etc.) dokumentierten. Mit dieser Begründung lehnte das Sozialamt auch die Kostenübernahme der nach § 18 IfSG vorgeschriebenen desinfizierenden Reinigung und des nicht mehr zu reinigenden bzw. zu reparierenden Durchlauferhitzer ab. Es stellt sich hier die Frage, ob diese Vorschrift nur für den Bürger oder auch für staatliche Behörden gelten soll.
Das Sozialamt hielt sich oft für unzuständig und verwies auf die rechtliche Betreuerin, die sich ihrerseits vergleichbar verhielt. Ende Dezember 2018 meinte sie, dass sie nichts bezahlen würde, da bei der betreuten Person nichts zu holen wäre. Seit Herbst 2019 verbittet sie sich jegliche Kontaktaufnahme und lässt sich nur von dem von ihr betreuten Guido Lux bewerten. Zudem werden nur Kosten gezahlt, die zuvor ein anderer übernommen hat und für Fehler, die im Rahmen der rechtlichen Betreuung unterliefen und die weiteren aufgelaufenen Kosten von 6420,34€ steht weder sie, noch das Sozialamt gerade, so wurden auch die völlig unstrittig zu übernehmenden Miet-, ISTA- und Nebenkosten, sowie die Schlüsselersatzkosten noch nicht erstattet.
Die für diesen Eintrag gezeigten Bewertungen und Erfahrungsberichte haben wir für Sie in einem vom TÜV Nord zertifizierten Prozess aus den unterschiedlichen Bewertungsportalen zusammengetragen. Mehr Informationen