Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marco Loch
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Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Saarbrücken
Die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" habe ich von der Rechtsanwaltskammer im Saarland erhalten. Hierfür musste ich nachweisen, dass ich überdurchschnittliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verwaltungsrecht, dazu gehört vor allem das BEAMTENRECHT, das BAURECHT, das PRÜFUNGSRECHT und das GEWERBERECHT.
Spezialisierter Anwalt für Sozialrecht in Saarbrücken
Ich biete Unterstützung bei Anträgen auf Sozialleistungen, die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie die Beratung bei Fragen zu Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeversicherungen, Grundsicherungsleistungen, Schwerbehindertenrecht und die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Bürgergeld. Dabei stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Schulrecht und BAföG-Recht
Im Schulrecht stehe ich Ihnen zur Seite bei Fragen der Schulpflicht, Schulordnungsmaßnahmen, Schulauswahl und Schulwechsel, sowie bei Konflikten mit Lehrern und Schulverwaltungen. Ich berate sie auch bei sonderpädagogische Förderung. Im Hochschulrecht unterstütze ich Studierende und Hochschulen gleichermaßen. Dies beinhaltet die Beratung bei Zulassungsverfahren, Prüfungsanfechtungen, einschließlich Fragen zur Exmatrikulation und dem BAföG.
Beamtenrecht
Als spezialisierter Anwalt setze ich mich engagiert für die Rechte und Interessen von Beamten ein. Es kann bei Dienstunfällen, Krankheit und Pensionierung, Disziplinarverfahren, Beförderungen, Beuretilungen oder einer Versetzung sehr hilfreich sein, einen Rechtsbeistand mit ausgeprägten Fachkenntnissen bei sich zu haben.
Schwerbehindertenrecht
Gerne unterstütze ich Menschen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Grad der Behinderung (GdB) und den Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Ich berate und vertrete Sie bei der Antragstellung, sowie in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Bescheide. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Unterstützungsleistungen erhalten