Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Haupt
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Rechtsanwalt für Urheber- und Markenrecht
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Urheberrecht
Zu den Themen der urheberrechtlichen Beratung gehören Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Nutzung von Filmen, von Texten (z.B. die in Zeitungen Zeitschriften und Büchern veröffentlicht worden sind) sowie von Fotos, Tabellen und Datenbanken im Internet bzw. auf Webseiten. Bei der Vertragsgestaltung greife ich auf langjährige Expertise in den Bereichen Film- und Fernsehproduktionen, Verlagswesen, bildende Kunst und Galerien sowie Internet und Webseiten zurück. Die strategische Beratung umfasst die Anpassung von Unternehmenskonzepten bzw. Geschäftsmodellen an die rechtlichen Vorgaben der EU.
Markenrecht
Als Marken können z.B. Logos und Wörter bzw. Namen angemeldet werden. Konkret gehören die Markenrecherche, die Markenanmeldung, der Entwurf eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, die Markenüberwachung sowie die Verteidigung von Marken, d.h. die gerichtliche Verfolgung von Markenrechtsverletzungen zum Portfolio. Es können deutsche Marken (DPMA), Unionsmarken (EUIPO), Internationale Registrierungen (WIPO) sowie nationale Marken in Drittländern angemeldet werden.
Über mich
Seit über 30 Jahren bin ich als Rechtsanwalt im Urheber-, Medien- und Markenrecht tätig. Ich bin eingetragenes Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin und seit 2007 Träger des Zertifikats Q der Bundesrechtsanwaltskammer. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich Herausgeber der Schriftenreihe Berliner Bibliothek zum Urheberrecht. Regelmäßig verfasse - 3 - / 4 ich wissenschaftliche Aufsätze und Texte, darunter unter anderem das Kapitel „Urheberrecht“ in der 12. Auflage des Beck’schen Rechtsanwalts-Handbuchs sowie Artikel für die Fachzeitschriften „Medien und Recht“ sowie „Medien und Recht International“. Seit 2016 bin ich Mediator, seit 2018 Datenschutzbeauftragter. Außerdem bin ich als Honorarprofessor für Urheberrecht an der Hochschule für Grafik und Buchkunst, Leipzig tätig.